Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Punkte, die Unternehmen berücksichtigen müssen.
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Zum 31.01.2020 soll das Vereinigte Königreich aus
Im Falle eines Brexits müssen unterschiedlichste Aspekte berücksichtigt werden, die sich mehr oder weniger direkt auf Ihr Unternehmens auswirken werden. Die nachfolgenden Ausführungen gelten für einen "harten" Brexit bzw. nach Ablauf eines Austrittsabkommens.
Für Exporte in das Vereinigte Königreich hat die britische Regierung angekündigt, dass zunächst die gleichen Standards gelten wie in der EU. Dies gilt auch für die CE-Kennzeichnung. Diese soll nach und nach in britische Standards überführt werden. Auf lange Sicht werden britische Standards zu berücksichtigen sein.Für Importe gelten die EU-Standards. Im Falle eines "harten" Brexit verlieren britische Konformitätsbewertungen ihre Gültigkeit. Alle CE-Kennzeichnungen, deren Zertifizierungen von britischen Instituten erteilt wurden, verlieren im Falle eines ungeregelten Austritts ihre Gültigkeit und bedürfen einer Re-Zertifizierung. Andernfalls dürfen diese Waren in der EU nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.
Mit Austritt aus der Zollunion werden sowohl die EU als auch Großbritannien Zölle auf Importe erheben. In Abhängigkeit von der Branche und der Ware werden zudem weitere Begleitpapiere verlangt werden und höhere Auflagen zu beachten sein. Dies gilt unter anderem für die Agrar- und Lebensmittelbranche. Die Zollsätze für EU-Importe hat die britische Regierung bereits auf folgender Webseite (englisch) veröffentlicht:
www.gov.uk/government/publications/uk-goods-and-services-schedules-at-the-wto
Die Vorgaben für Ein- und Ausfuhr lassen sich unter anderem mit der EZT-online Auskunftsanwendung (Elektronischer Zolltarif) abrufen. Wer bislang noch nicht das Vergnügen hatte, sich mit den Codes zur Klassifikation von Waren auseinanderzusetzen, sollte dies jetzt tun. Das aktuelle Warenverzeichnis lässt sich auf der Webseite des Statistischen Bundesamts herunterladen.
Viel wichtiger als die eigentlichen Zollsätze und auf keinen Fall zu unterschätzen ist der zusätzliche Arbeits- und Zeitaufwand. Dies gilt insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen.
Der Austritt aus der Jurisdiktion des Europäischen Gerichtshof wird gravierende Auswirkungen auf die Geschäftsbeziehungen zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich haben. Dieser Punkt ist in der aktuellen Debatte definitiv unterrepräsentiert. Diverse Gesetze und Verordnungen werden nicht mehr zur Anwendung kommen und Ersatzregelungen existieren bislang größtenteils nicht. So wird auch EU-Recht, welches für alle Mitgliedsstaaten verbindlich ist, im Vereinigten Königreich nicht mehr gelten. Der EU-Austritt wird das juristische Risiko, die Schwierigkeiten bei der Rechtsdurchsetzung und die hiermit verbundenen Rechtsdurchsetzungskosten erheblich steigern. Innerhalb der Mitgliedsstaaten der EU werden die Urteile der einzelnen Länder gegenseitig anerkannt. Dies wird nach dem EU-Austritt in dieser Form nicht mehr der Fall sein. Die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen wird wesentlich länger dauern und deutlich schwieriger werden.
Mit einem EU-Austritt fällt Großbritannien aus dem innergemeinschaftlichen Mehrwertsteuersystem heraus. Es wird für Importe aus Großbritannien Einfuhrumsatzsteuer beim Grenzübertritt der Waren fällig. Auch das Vereinigte Königreich wird Einfuhrumsatzsteuer erheben.
Mit dem Brexit gelten Waren aus dem Vereinigten Königreich nicht mehr als EU-Ware. Damit eine EU-Ware als EU-Ware bezeichnet werden darf, dürfen nicht mehr als 40% der Bestandteile des Endprodukts aus nicht-EU Ländern stammen. Diese Ursprungseigenschaft muss mit Hilfe einer sogenannten Präferenzkalkulation nachgewiesen werden. Gegebenenfalls müssen die Lieferketten angepasst und neue Lieferanten in der EU gefunden werden. Die gilt insbesondere für diejenigen, die bereits jetzt auf Kante fahren. Lagerbestände von britischen Vorprodukten müssen in diesem Fall bis zum Brexit verarbeitet worden sein. Weitere Informationen zur Präferenzkalkulation finden sich auf der Webseite des Zoll.
Unionsmarken und EU-Designs verlieren nach dem Austritt ihren Schutz im Vereinigten Königreich. In diesem Fall muss ggf. eine nationale Eintragung in Großbritannien erfolgen. Diese kann bereits jetzt durchgeführt werden.
Sämtliche Versicherungen und auch Verträge, die einen direkten oder indirekten Bezug zu Großbritannien haben, sollten überprüft und überarbeitet werden. Dies gilt auch für den Sitz der Versicherungsgesellschaft. Aufgrund der unklaren Lage bietet es sich, an mehrere Varianten zur Auswahl vorzubereiten und sich kurzfristig zu entscheiden.
Des Weiteren ist zu berücksichtigen, insbesondere im Falle eines Brexits ohne Austrittsabkommen, dass mit einer Abwertung des Britischen Pfunds gegenüber dem Euro zu rechnen ist. Das bedeutet,
dass EU-Waren in Großbritannien teurer werden und britische Waren in der EU billiger.
Zu empfehlen ist zudem die Webseite "Are you Ready for BREXIT" der IHK mit einem Online-Check.
Mit Blick auf die aktuellen Debatten und Aussagen der EU und Großbritannien, scheint es wahrscheinlich, dass es zu einem abgemilderten "harten" Brexit kommt. Die langfristige Tendenz bewegt sich auf eine Zollunion und eine enge Anbindung des Vereinigten Königreichs an die EU nach einem Brexit zu. Auf diese Weise könnten zudem beide Seiten, die Brexit-Befürworter und die Brexit-Gegner, zufriedengestellt werden. Denn es kommt sowohl zu einem "harten" Brexit, aber auf lange Sicht bleibt das Vereinigte Königreich ganz eng mit der EU verbunden. Ein "harter" Brexit würde im Moment von Seiten der EU nur leicht durch einzelne Regelungen abgemildert werden. Das Vereinigte Königreich plant dagegen für einen solchen Fall deutlichere Erleichterungen.
Langfristige Prognose: Zollunion
Zurzeit existieren drei mögliche Szenarien für den EU-Austritt Großbritanniens.
Das Vereinigte Königreich stimmt einem Austrittsabkommen zu und es kommt zu einem geregelten Brexit. In diesem Fall bliebe es zunächst für die Übergangszeit bis zum 31.12.2020 in der Zollunion und Nordirland zudem im EU-Binnenmarkt. Danach ist eine Verlängerung von ein bis zwei Jahren möglich.
Aktuelle Einschätzung: Wahrscheinlich. Am Freitag, den 20.12.2019 soll das Austrittsabkommen vom britischen Parlament ratifiziert werden.
Sollten sich die EU und das Vereinigte Königreich nicht bis zum 31.01.2020 (vormals 29.03.2019 bzw. 31.10.2019) auf ein Abkommen einigen können, würde das Vereinigte Königreich ungeregelt aus der EU ausscheiden. Damit wäre das Vereinigte Königreich ein "Drittstaat" und es griffen die Regeln der WTO für Importe und für Exporte die Regeln des Vereinigten Königreichs für die EU. Dies hätte unter anderem unmittelbar die Erhebung von Zöllen und Zollkontrollen auf beiden Seiten zur Folge. Das Vereinigte Königreich hat sich jedoch ausdrücklich gegen einen ungeregelten Austritt ausgesprochen.
Aktuelle Einschätzung: Unwahrscheinlich, aber noch nicht ausgeschlossen.
Es kommt zwar zu einem ungeregelten EU-Austritt. Dieser "harte" Brexit wird aber durch einzelne Abkommen und Übergangsregelungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich abgeschwächt. So kann die Erhebung von Zöllen und die Durchführung von Zoll- und Personenkontrollen zunächst eingeschränkt werden, der Flugverkehr zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich geregelt und eine Übergangsphase für EU-Bürger in dem Vereinigten Königreich und Briten in der EU bis zur endgültigen Feststellung ihres Status geschaffen werden. Die britische Regierung hat bereits angekündigt, im Falle eines harten Brexits vereinfachte Zollverfahren anzuwenden. Es ist unwahrscheinlich, dass Großbritannien dem Austrittsabkommen in dieser Form zustimmen wird. Stattdessen wird es höchstwahrscheinlich mehrere einzelne Abkommen geben, die unterschiedliche Bereiche regeln.
Aktuelle Einschätzung: Sollte es nicht zu einem Austrittsabkommen kommen, ist dies das wahrscheinlichste Szenario.
Aus mehreren Gründen ist es unwahrscheinlich, dass der Brexit abgeblasen wird. Zunächst einmal muss die britsche Regierung den Brexit absagen wollen. Dann ist es juristisch für sie kaum möglich sich über den Volksentscheid hinwegzusetzen. Sollte ein weiterer Voksentscheid angesetzt werden, ist es außerdem überhaupt nicht sicher, dass das Ergebnis anders ausfallen wird. Denn in einer Sache sind sich die Briten - auch jene, die gegen einen Brexit gestimmt haben - weitgehend einig. Viele stehen einer politischen Union kritisch gegenüber und möchten den eingeschlagenen Weg der EU in Richtung einer politischen Union im Großen und Ganzen nicht mitgehen. Für die Mehrheit der Briten gilt Wirtschaftsunion: ja, politische Union: nein.
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Welcher Brexit auch kommen mag, machen Sie aus dem Brexit-Risiko eine Chance für Ihr Unternehmen. Durch die richtige Auswahl an Ländern und Märkten können Sie Ihre Verluste durch den Brexit nicht nur kompensieren, sondern Sie kommen gestärkt aus der Situation heraus.
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